1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Einvernehmen mit den Ländern den alljährlich stattfindenden Bundeswettbewerb deutschsprachiger Schauspielstudierender.
1.1 Vorrangige Ziele des bundesweiten Wettbewerbs sind:
- hervorragende Ensemble- und Einzelleistungen auszuzeichnen und öffentlich bekannt zu machen,
- den Übergang des künstlerischen Bühnennachwuchses in die berufliche Praxis zu erleichtern,
- die Zusammenhänge von Berufsausbildung und Berufspraxis sichtbar zu machen und
- die Öffentlichkeit auf die Bedeutung einer qualifizierten künstlerischen Berufsausbildung für das Theater in einer demokratischen Gesellschaft aufmerksam zu machen.
1.2 Teilnehmer des Wettbewerbskönnen alle Schauspielstudierenden der in der Ständigen Konferenz Schauspielausbildung (im Folgenden SKS genannt) vertretenen Ausbildungsstätten sein.
Das Kuratorium kann nach Anhörung der SKS im Einzelfall auch die Teilnahme von Schauspielstudierenden anderer Ausbildungsstätten vorschlagen, die einen staatlichen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verleihen, soweit diese ein vergleichbares Ausbildungsniveau aufweisen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Bundeshaushaltsmittel.
Jede teilnehmende Ausbildungsstätte kann eine szenische Arbeit (Produktion) von Schauspielstudierenden, die sich in einem höheren Semester befinden sollen, zum Wettbewerb vorschlagen. Die Ausbildungsstätten bestimmen eigenverantwortlich das interne Auswahlverfahren. Eine mehrmalige Teilnahme von Schauspielstudierenden soll nur in Ausnahmefällen möglich sein.
1.3 Außer den Mitwirkendenin einer Produktion können die Ausbildungsstätten auch weitere Schauspielstudierende zur Teilnahme am praktischen Erfahrungsaustausch während des Treffens benennen. Die Gesamtzahl der daran teilnehmenden Dozentinnen, Dozenten und Studierenden kann (bezogen auf Inhalte und Veranstaltungen sowie das Finanzvolumen) detailliert bestimmt werden.
1.4 In den Wettbewerbkönnen Ensemble- und Soloproduktionen eingebracht werden.
1.5 Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb wird alljährlich ein Treffen der teilnehmenden Schauspielausbildungsstätten durchgeführt, bei dem alle für den Wettbewerb gemeldeten Produktionen vorgestellt werden.
Das alljährliche Treffen dient vor allem:
- dem praktischen Erfahrungsaustausch in Seminaren, Workshops und Arbeitsgesprächen der Schauspielstudierenden und Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer untereinander und mit Schauspielerinnen, Schauspielern, Regisseurinnen, Regisseuren, Autorinnen, Autoren, Dramaturginnen und Dramaturgen aus der Berufspraxis,
- der Auseinandersetzung mit den technisch-ästhetischen Medien und
- der Abstimmung der Weiterentwicklung des Wettbewerbs mit der SKS;
- im Rahmen des Treffens findet die Mitgliederversammlung der SKS statt.
2. Träger des Wettbewerbs ist bis auf weiteres die Europäische Theaterakademie »Konrad Ekhof« GmbH Hamburg, deren Geschäftsführung für die Planung und Durchführung des Treffens entsprechend den Rahmenvorgaben des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Expertenkommission der SKS verantwortlich ist.
3. In einem mindestens alljährlich stattfindenden Gesprächzwischen dem Vorstand der SKS, der Geschäftsführung und dem einladenden Bundesministerium für Bildung und Forschung werden alle grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, wie u.a. Programmplanung, Wahl des Veranstaltungsortes, Zusammensetzung der Jury, Art der Vergabekriterien beraten und ein allgemeiner Erfahrungsaustausch über Ausbildungsfragen, Nachwuchsförderung, Probleme des Arbeitsmarktes durchgeführt.