Leitlinien

FÜR DEN BUNDESWETTBEWERB ZUR FÖRDERUNG DES SCHAUSPIELNACHWUCHSES

1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Einvernehmen mit den Ländern den alljährlich stattfindenden Bundeswettbewerb deutschsprachiger Schauspielstudierender.

1.1 Vorrangige Ziele des bundesweiten Wettbewerbs sind:

  • hervorragende Ensemble- und Einzelleistungen auszuzeichnen und öffentlich bekannt zu machen,
  • den Übergang des künstlerischen Bühnennachwuchses in die berufliche Praxis zu erleichtern,
  • die Zusammenhänge von Berufsausbildung und Berufspraxis sichtbar zu machen und
  • die Öffentlichkeit auf die Bedeutung einer qualifizierten künstlerischen Berufsausbildung für das Theater in einer demokratischen Gesellschaft aufmerksam zu machen.

1.2 Teilnehmer des Wettbewerbskönnen alle Schauspielstudierenden der in der Ständigen Konferenz Schauspielausbildung (im Folgenden SKS genannt) vertretenen Ausbildungsstätten sein.
Das Kuratorium kann nach Anhörung der SKS im Einzelfall auch die Teilnahme von Schauspielstudierenden anderer Ausbildungsstätten vorschlagen, die einen staatlichen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verleihen, soweit diese ein vergleichbares Ausbildungsniveau aufweisen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Bundeshaushaltsmittel.
Jede teilnehmende Ausbildungsstätte kann eine szenische Arbeit (Produktion) von Schauspielstudierenden, die sich in einem höheren Semester befinden sollen, zum Wettbewerb vorschlagen. Die Ausbildungsstätten bestimmen eigenverantwortlich das interne Auswahlverfahren. Eine mehrmalige Teilnahme von Schauspielstudierenden soll nur in Ausnahmefällen möglich sein.

1.3 Außer den Mitwirkendenin einer Produktion können die Ausbildungsstätten auch weitere Schauspielstudierende zur Teilnahme am praktischen Erfahrungsaustausch während des Treffens benennen. Die Gesamtzahl der daran teilnehmenden Dozentinnen, Dozenten und Studierenden kann (bezogen auf Inhalte und Veranstaltungen sowie das Finanzvolumen) detailliert bestimmt werden.

1.4 In den Wettbewerbkönnen Ensemble- und Soloproduktionen eingebracht werden.

1.5 Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb wird alljährlich ein Treffen der teilnehmenden Schauspielausbildungsstätten durchgeführt, bei dem alle für den Wettbewerb gemeldeten Produktionen vorgestellt werden.

Das alljährliche Treffen dient vor allem:

  • dem praktischen Erfahrungsaustausch in Seminaren, Workshops und Arbeitsgesprächen der Schauspielstudierenden und Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer untereinander und mit Schauspielerinnen, Schauspielern, Regisseurinnen, Regisseuren, Autorinnen, Autoren, Dramaturginnen und Dramaturgen aus der Berufspraxis,
  • der Auseinandersetzung mit den technisch-ästhetischen Medien und
  • der Abstimmung der Weiterentwicklung des Wettbewerbs mit der SKS;
  • im Rahmen des Treffens findet die Mitgliederversammlung der SKS statt.

2. Träger des Wettbewerbs ist bis auf weiteres die Europäische Theaterakademie »Konrad Ekhof« GmbH Hamburg, deren Geschäftsführung für die Planung und Durchführung des Treffens entsprechend den Rahmenvorgaben des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Expertenkommission der SKS verantwortlich ist.

3. In einem mindestens alljährlich stattfindenden Gesprächzwischen dem Vorstand der SKS, der Geschäftsführung und dem einladenden Bundesministerium für Bildung und Forschung werden alle grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, wie u.a. Programmplanung, Wahl des Veranstaltungsortes, Zusammensetzung der Jury, Art der Vergabekriterien beraten und ein allgemeiner Erfahrungsaustausch über Ausbildungsfragen, Nachwuchsförderung, Probleme des Arbeitsmarktes durchgeführt.

4. Zur Förderungdes künstlerischen Nachwuchses, insbesondere zur Erleichterung des Übergangs in die künstlerische Praxis, stiftet die Bundesministerin für Bildung und Forschung jährlich Preise für hervorragende künstlerische Leistungen in Höhe von insgesamt 25.000 EUR.
Der Preis erhält den Namen:

„Förderpreis für Schauspielstudierende der Bundesministerin für Bildung und Forschung“

Bundesministerium für Bildung und Forschung

5. Für die Verleihung der Förderpreise gelten folgende Richtlinien:

5.1 Träger eines Förderpreises können Schauspielstudierenden-Ensembles oder einzelne Schauspielstudierende sein, deren künstlerische Leistung besonders förderungswürdig ist und in deren Produktion zum Ausdruck kommt, dass auch bedeutsame künstlerische Anstöße von ihnen zu erwarten sind.

5.2 Der künstlerische Beitrag darf nicht länger als 60 Minuten sein. Bei Überschreitung der Dauer wird die Aufführung abgebrochen.

5.3 Durch die Verleihung des Förderpreises sollen die Empfänger die Möglichkeit erhalten, sich künstlerisch weiter zu entwickeln.

5.4 Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Verleihungsurkunde sowie einen Scheck über einen Betrag, der im Falle einer Einzelleistung 4.000 EUR nicht überschreiten soll.

5.5 Eine unabhängige Jury wählt aus dem Kreis der am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen die Preisträgerinnen bzw. Preisträger aus. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.6 Die Jury besteht aus fünf Personen. Die Geschäftsführung der Theaterakademie »Konrad Ekhof« macht dem BMBF einen mit der SKS abgestimmten Vorschlag für die Besetzung der Jury. Die Jury soll sich u.a. zusammensetzen aus Schauspielerinnen, Schauspielern, Regisseurinnen, Regisseuren, Theaterleiterinnen, Theaterleitern, Theaterkritikerinnen oder Theaterkritikern. Ausnahmsweise kann der Jury ein Mitglied einer Ausbildungsstätte angehören, vorausgesetzt, diese hat selber keinen Beitrag zum Wettbewerb angemeldet.

5.7 Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der Abschlussveranstaltung des Treffens durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland.

5.8 Weitere Preise können von anderen Institutionen und Personen auf der Grundlage von Vereinbarungen mit der Europäischen Theaterakademie und in Abstimmung mit dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der SKS gestiftet werden.

6. Das Treffen sollte nach Möglichkeit an jährlich wechselnden Orten stattfinden.

7. Das Treffen wird in einer Dokumentation festgehalten und ausgewertet. Die Geschäftsführung der Europäischen Theaterakademie »Konrad Ekhof« GmbH Hamburg trägt in Zusammenarbeit mit der SKS für die Dokumentation die Verantwortung. Es wird angestrebt, dass während des Treffens alle Produktionen durch Video aufgezeichnet werden.

8. Für den Fall, dass die Leitlinien einer wesentlichen Änderung bedürfen, lädt das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland die Vorstandsmitglieder der SKS und die Europäische Theaterakademie »Konrad Ekhof« GmbH Hamburg zu einem Abstimmungsgespräch ein.

9. Zum oben genannten Bundeswettbewerb wurde ein Kuratoriumauf Basis der am 25. November 2015 beschlossenen Geschäftsordnung einberufen.

10. Am 15.06.2016 wurde im Rahmen der Steuerungsgruppensitzung zwischen Bund und Ländern der Name des Wettbewerbes einvernehmlich geändert in

„Bundeswettbewerb deutschsprachiger Schauspielstudierender“.

Die Geschäftsordnung des Kuratoriums und die Leitlinien wurden entsprechend zum 20.06.2016 aktualisiert.